EU-Kommission geht Beschwerden über hohe DVD-Preise nach
Die Europäische Kommission (EK) geht Beschwerden über hohe DVD-Preise nach. Eine große Zahl von Privatleuten habe sich über die in Europa deutlich höheren DVD-Preise beklagt, bestätigte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am 11.6.2001 auf einer Veranstaltung in Stockholm. Man habe deshalb eine Anfrage an alle großen Filmproduzenten gerichtet, um den Grund für die deutlichen Preisunterschiede zwischen dem europäischen und dem US-amerikanischen Markt zu klären. "Wir werden uns genau ansehen, was sie zu sagen haben", kündigte Monti an. Urheberrechte müssten zwar geschützt werden, dürften aber nicht als Vorwand benutzt werden, um Preise künstlich hoch zu halten oder die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu beschränken, meinte der Kommissar.
Die Anfrage der Kommission richtet sich an Metro Goldwyn Mayer (MGM), Fox, Universal, Disney-Buenavista, Paramount, Warner Brothers und Sony. Betroffen sind damit alle großen US-amerikanischen Filmstudios. Gegenstand der Anfrage ist vor allem das bei DVDs verwendete System von Regionalcodes. Die Filmindustrie hat dafür bei Markteinführung des DVD-Standards die Welt in verschiedene Vermarktungsregionen eingeteilt. Die Vereinigten Staaten und Kanada fallen beispielsweise in die DVD-Region eins, Europa in die DVD-Region zwei, Australien und Neuseeland in die DVD-Region vier. DVDs und die dazugehörigen Wiedergabegeräte sind jeweils für eine bestimmte Region gekennzeichnet. Ein Prüfverfahren, die sogenannte Region Playback Control (RPC), stellt bei der Wiedergabe sicher, dass beispielsweise eine DVD der Region eins nicht auf einem DVD-Spieler der Region zwei abgespielt werden kann. Eine während eines USA-Aufenthalts günstig erworbene DVD kann so bei Rückkehr nach Europa in aller Regel nicht wiedergegeben werden.
Die Filmproduzenten berufen sich darauf, das System der Regionalcodes verhindere Grauimporte von Videos. Außerdem erleichtere es die Abrechnung von Lizenzgebühren mit den Rechteinhabern, weil bestimmte Stückzahlen zuverlässig bestimmten Vermarktungsregionen zugeordnet werden könnten. Die Kennzeichnung der DVDs sei außerdem erforderlich, um weltweit eine gestaffelte Markteinführung neuer Filme zu ermöglichen. Bestimmte Streifen erschienen in Europa gerade erst in den Kinos, wenn sie in den Vereinigten Staaten bereits auf DVD auf dem Markt geworfen würden. Die EU-Kommission vermutet dagegen, dass es der Filmindustrie mit dem DVD-Standard vor allem darum gehe, sich durch künstliche Marktbarrieren Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
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