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03.06.2001; 16:49 Uhr
Schröder setzt sich gegen Bauer-Verlag durch
LG Hamburg untersagt Anspielung auf angebliche Affäre mit Leibwächterin

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat sich im Streit mit dem Bauer-Verlag um einen Bericht der Neuen Revue über eine angebliche Liebesaffäre vor Gericht durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg (LG) bestätigte Ende Mai 2001 im Hauptsacheverfahren eine einstweilige Verfügung, in der dem Hamburger Verlag Anspielungen auf ein angebliches Verhältnis Schröders mit einer Leibwächterin untersagt worden waren. Entsprechende Berichte der Süddeutschen Zeitung (SZ) bestätigte der Prozessbevollmächtigte des Kanzlers, der Hamburger Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, am 2.6.2001 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

In dem von Schröder angegriffenen Artikel der Neuen Revue war behauptet worden, der Kanzler sei gerüchteweise einer "blonden Leibwächterin" zu nahe gekommen. Weiter hieß es in dem Text: "Wir wünschen uns Männer, die ihr Privatleben so diskret im Griff haben, dass keine Spekulationen aufkommen, lieber Kanzler" - eine Formulierung, die die Hamburger Richter nun für unzulässig erklärten.

Das LG Hamburg stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte Prominenter gegenüber der Berichterstattung durch die Medien und liegt damit ganz auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das oberste deutsche Gericht hat bereits im Jahr 1999 ausdrücklich bestätigt, auch absolute Personen der Zeitgeschichte hätten ein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben müsse. Anlass der Entscheidung des BVerfG war damals eine Verfassungsbeschwerde von Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD), der gegen Berichte über eine angebliche Ehekrise vorgegangen war.

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[IUM/jz]

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