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12.07.2001; 15:04 Uhr
Neues Urhebervertragsrecht "inhaltlich nicht ausgereift"
BDZV: Ausschüsse des Bundesrats äußern erhebliche Bedenken

Kurz vor der Bundesratssitzung am 13.7.2001, in der sich die Ministerpräsidenten mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein neues Urhebervertragsrecht befassen wird, haben Ausschüsse der Länderkammer erhebliche Bedenken gegen die geplanten Neuregelungen geäußert. Wie der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) am 12.7.2001 in Berlin mitteilte, halten die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und Recht den Gesetzesvorschlag für "inhaltlich nicht ausgereift" und befürchten bei Inkrafttreten der Regelungen "nicht abschätzbare Folgen für die betroffenen Wirtschaftskreise". Der BDZV appellierte aus diesem Anlass noch einmal an die Ministerpräsidenten der Länder, alles in ihrer Kraft stehende zu tun, um eine Umsetzung des Entwurfs in der vorliegenden Form zu verhindern.

Nach Angaben des BDZV kritisiert die Beschlussempfehlung der Bundesratsausschüsse, die vorgeschlagene Reform des Urhebervertragsrechts greife "in weiten Teilen auf unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln" zurück, "die den Gerichten große Auslegungs- und Gestaltungsspielräume eröffnen". Dies sei mit einer "erheblichen Rechtsunsicherheit" verbunden. Die Ausschüsse hätten festgestellt, dass der Regierungsentwurf mit dem vorgeschlagenen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung pauschal von einem strukturellen Ungleichgewicht der Urheber im Verhältnis zu den Verwertern ausgehe, "ohne eine differenzierte branchenspezifische Analyse der Wirtschaftsbedingungen in diesem Bereich vorzunehmen". Die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen, unterschiedlich betroffenen Branchen, die in weiten Teilen mittelständisch strukturiert seien, würden nicht berücksichtigt.

Die Zeitungsverleger warnten noch einmal davor, die Umsetzung des Regierungsenwurfs würde die Vielfalt der Berichterstattung in den Medien gefährden. Das Gesetz führe zu einer Rechts- und Planungsunsicherheit, mit der kein Medienunternehmen und kein Kulturbetrieb arbeiten könne. Die Verwertungswirtschaft werde sich überlegen müssen, ob man in Zukunft überhaupt noch Beiträge freier Mitarbeiter übernehmen könne. Bereits am 11.7.2001 hatte der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) die Bundesländer aufgefordert, eine Reform des Urhebervertragsrechts in der von der Bundesregierung vorgesehenen Form zu verhindern. Es sei unbedingt erforderlich, dass die Ministerpräsidenten Alternativen zum Regierungsentwurf prüften, verlangte der VPRT. Der Verband verwies nochmals auf einen eigenen Vorschlag, den er bereits im April 2001 mit ARD, ZDF und den deutschen Verlegern vorgelegt hatte.

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern am 1.6.2001 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, am 28.6.2001 wurde er im Bundestag in erster Lesung beraten. Nach dem Gesetzesvorschlag können Urheber von jedem, der berechtigterweise ihre Werke nutzt, eine nach Art und Umfang der Werknutzung "angemessene Vergütung" und die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Auskünfte verlangen. Die Höhe der Vergütung regelt der Gesetzentwurf nicht. Die Angemessenheit eines Nutzungsentgelts soll nach dem Entwurf aber vermutet werden, wenn das Entgelt in einem Tarifvertrag oder in "gemeinsamen Vergütungsregeln" festgelegt ist. Aufgestellt werden sollen diese gemeinsamen Vergütungsregeln von Urheber- und Werknutzervereinigungen, die "repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung ermächtigt" sein sollen. Im Streitfall soll über die Regeln ein Schiedsgericht entscheiden, gegen dessen Beschluss den Beteiligten die Klage zu den ordentliche Gerichten offenstehen soll. Verjähren sollen die gesetzlichen Vergütungsansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Urhebers von ihrem Entstehen, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zehn Jahren nach diesem Zeitpunkt.

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