Zeitungsverleger: Neues Urheberrecht "völlig unannehmbar"
Nach dem Buchhandel haben nun auch die deutschen Zeitungsverleger den vor kurzem bekannt gewordenen Referentenentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht heftig kritisiert. Der Gesetzesvorschlag des Bundesjustizministeriums (BMJ) sei in der vorliegenden Form "völlig unannehmbar", meinte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, am 25.5.2001 in Berlin. Heinen warnte, die geplanten Regelungen wären für die gesamte Medienwirtschaft "in hohem Maße schädlich". Bundesregierung und Bundestag forderte er auf, das Gesetzesvorhaben müsse mit den betroffenen Verbänden noch einmal ausführlich diskutiert werden.
Die Kritik der Verleger richtet sich vor allem gegen die umfangreichen gesetzlichen Vergütungs- und Auskunftsansprüche, die der Referentenentwurf vorsieht. Danach können Urheber von jedem, der berechtigterweise ihre Werke nutzt, eine nach Art und Umfang der Werknutzung "angemessene Vergütung" und die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Auskünfte verlangen. Die Verleger kritisieren, durch solche Regelungen würde bestehenden einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Verlegern und Autoren die Grundlage entzogen. Auch dass die Honorare für freie Mitarbeiter nach dem Gesetzesvorschlag in Zukunft durch Kollektivverträge ausgehandelt werden sollen, ist nach Auffassung der Verleger "abwegig".
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) hatte der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben bereits am 22.5.2001 "handstreichartiges Vorgehen" vorgeworfen. Nach Angaben des Börsenvereins soll der Referentenentwurf, der erst am 21.5.2001 bekannt geworden war, schon am 30.5.2001 im Bundeskabinett behandelt und bereits am 1.6.2001 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Eine Verabschiedung wäre danach noch im Herbst 2001 möglich. Auch der Börsenverein hatte gefordert, das neue Urhebervertragsrecht müsse vor Inkrafttreten unbedingt noch einmal mit der Verwertungswirtschaft diskutiert werden.
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