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30.05.2001; 15:14 Uhr
BMG will Künstler an Schadensersatz von mp3.com beteiligen
Bertelsmann-Tochter schwenkt auf Linie anderer Musikverleger ein

Die Bertelsmann Music Group (BMG) will betroffene Künstler in größerem Umfang an den Schadensersatzzahlungen der Internet-Musikbörse mp3.com beteiligen als bisher beabsichtigt. Das kündigte ein BMG-Sprecher am 29.5.2001 in Los Angeles an. Entschädigungen sollen nun auch Künstler erhalten, die darauf nach ihren Verträgen mit der BMG keinen Anspruch hätten. Die Bertelsmann-Tochter schwenkt damit auf die Linie anderer großer Musikverleger ein, die bereits seit längerem ein großzügiges Vorgehen bei der Verteilung der Schadensersatzzahlungen angekündigt haben. Die BMG hatte sich mit mp3.com wegen Urheberrechtsverletzungen bereits Mitte 2000 auf die Zahlung von schätzungsweise 20 Millionen US-Dollar (etwa 46 Millionen Mark) Schadensersatz geeinigt.

"Die BMG hat vor, alle Künstler an dem Vergleich mit mp3.com zu beteiligen, auch in den Fällen, in denen sie dazu vertraglich nicht verpflichtet wäre", sagte Bob Jamieson, Vorsitzender und Hauptgeschäftsführer von BMG Nordamerika. Die BMG hat damit ihre Pläne aufgegeben, nur die Künstler an den Schadensersatzzahlungen zu beteiligen, darauf einen vertraglichen Anspruch gehabt hätten. Nach Schätzung US-amerikanischer Rechtsexperten wären sonst nur etwa 20 bis 30 Prozent der Interpreten in den Genuß einer Entschädigung gekommen. "Wir schätzen unsere Beziehungen zu unseren Künstlern und haben den Eindruck, dass diese Vorgehen das beste ist, um diese Beziehungen zu fördern", meinte Jamieson. Die BMG sei im Moment dabei, alle betroffenen Künstler ausfindig zu machen. Mit der Auszahlung von Entschädigungen werde man beginnen, sobald alle Betroffenen festständen.

Die BMG hatte das Unternehmen mp3.com im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Konkurrenten EMI, Warner, Sony und Universal vor einem US-Bezirksgericht in New York verklagt. Gegenstand des Streits war der von mp3.com angebotene Dienst my.mp3.com, der es Nutzern ermöglichte, Musik digital im Internet abzuspeichern und anschließend von einem beliebigem Rechner aus abzurufen. Die Musikverleger waren der Auffassung, dass dieser Dienst Urheberrechte verletze. Im Juni 2000 hatten sich BMG und mp3.com außergerichtlich geeinigt. Dabei erklärte sich mp3.com für die Vergangenheit zur Zahlung eines Schadensersatzes von geschätzen 20 Millionen US-Dollar bereit. Bestandteil des Vergleichs war auch ein Lizenzvertrag, nachdem mp3.com in Zukunft für jedes Heraufladen eines Liedes einen Betrag von 1,5 US-Cent und für jedes Herunterladen einen Betrag von 0,33 Cent (etwa 3,4 bzw. 0,8 Pfennig) an die BMG zahlt. Insgesamt musste mp3.com an Rechteinhaber Schadensersatz in Höhe von schätzungsweise 160 Millionen Dollar zahlen (etwa 365 Millionen Mark).

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