Urheberrechtsreform: Gewerkschaften setzen sich für Referentenentwurf ein
Die Gewerkschaften setzen sich für den vor kurzem bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein neues Urhebervertragsrecht ein. Anlässlich der Sitzung des Bundeskabinetts am 30.5.2001 in Berlin appellierte die Industriegewerkschaft Medien (IG Medien) an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), in der Sache "hart zu bleiben". Die Bundesregierung will den Referentenentwurf aller Voraussicht nach schon am 1.6.2001 in das Gesetzgebungsvefahren einbringen. Verleger und private Rundfunkveranstalter hatten den Gesetzesvorschlag in den letzten Tagen heftig kritisiert.
Die Gewerkschaft unterstütze den bekanntgewordenen Referentenentwurf der Bundesregierung nachhaltig und erwarte eine Verabschiedung des vorliegenden Vorschlags durch das Bundeskabinett, meinte der Justiziar der IG Medien, Wolfgang Schimmel. Mit dem Gesetzesvorhaben werde einem seit Jahrzehnten bestehenden und längst erkannten Handlungsbedarf entsprochen. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Verwertungsbranche den wirtschaftlich unterlegenen Urhebern auch in Zukunft einseitige, unangemessene Verträge aufzwinge. Die Einwände von Verlegern und privaten Rundfunkveranstaltern, die sich in den letzten Tagen heftig gegen die Verabschiedung des Referentenentwurfs stark gemacht hatten, nannte Schimmel "unerträglich" und "unredlich". "Wir appellieren an Bundesrat und Bundestag, die Beratungen zügig aufzunehmen und schnell zum Abschluss zu bringen", sagte Schimmel.
Das Bekanntwerden des Referentenwurfs am 21.5.2001 hatte in der deutschen Verwertungswirtschaft blankes Entsetzen ausgelöst. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) kritisierte bereits am 22.5.2001 das "handstreichartige Vorgehen" der Bundesregierung. Der 63-seitige Gesetzentwurf enthalte zahlreiche Regelungen, die bisher nicht im Gespräch gewesen seien, und führe zu erheblichen Belastungen für die Verleger. Vor der Verabschiedung müssten unbedingt noch einmal die betroffenen Verbände angehört werden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bezeichnete das Gesetzesvorhaben wenig später als "völlig unannehmbar" und warnte vor schweren Eingriffen in die Vertragsfreiheit. Die äußerst komplizierte und sensible Materie des Urhebervertragsrecht dürfe nicht im "Hauruck-Verfahren" durch die parlamentarischen Gremien gepeitscht werden.
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