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14.05.2001; 18:30 Uhr
Urhebervertragsrechtsreform: Referentenentwurf kommt bis Ende Mai 2001
Einführung gesetzlicher Vergütungsansprüche wahrscheinlich

Das Bundesjustizministerium (BMJ) wird den angekündigten Referentenentwurf zur Urhebervertragsrechtsreform noch bis Ende Mai 2001 vorlegen. Das kündigte ein Mitglied des Kulturausschusses des Bundestages, der Bundestagsabgeordnete Michael Roth (SPD), am 12.5.2001 in Berlin auf einem Kongress des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) an. Der DJV erneuerte auf der Veranstaltung seine Forderung nach gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu Gunsten freier Mitarbeiter. Die deutsche Medienwirtschaft lehnt solche Regelungen nach wie vor ab. Die Bundesregierung hat die Vorlage des Referententwurfs, die ursprünglich für Anfang des Jahres geplant war, nach heftigen Protesten bereits mehrmals verschoben.

Roth betonte in Berlin, ein neues Urhebervertragsrecht müsse die Positionen der Urheber stärken und faire Honorare auch für freie Journalisten gewährleisten. Freie Journalisten ständen nicht auf gleicher Augenhöhe mit ihren Auftraggebern, meinte der SPD-Politiker. Die Politik müsse gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, um dieses Ungleichgewicht abzubauen. Der angekündigte Referentenentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht werde diesem Anliegen Rechnung tragen. Der Bundesvorsitzende des DJV, Siegfried Weischenberg, wies darauf hin, der Anteil freier Mitarbeiter im Journalismus nehme doppelt so schnell zu wie in anderen Berufsgruppen. Der durchschnittliche Bruttoverdienst freier Redakteure von 3600 Mark im Monat zeige dabei die mangelnde Bereitschaft vieler Unternehmen, die Arbeit ihrer freien Redakteure angemessen zu honorieren. Der Gesetzgeber sei hier gefordert, durch gesetzliche Vergütungsansprüche die Qualität journalistischer Arbeit zu sichern.

Auf Widerstand stießen die Forderungen des DJV auf dem Kongress in Berlin bei den deutschen Verlegern. Ein Vertreters des Bundesverbands der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV), Hans-Joachim Fuhrmann, erklärte, die geltenden gesetzlichen Regelungen seien ausreichend. Eine umfassende Reform des Urhebervertragsrechts sei nach Auffassung seines Verbands nicht erforderlich. Insbesondere einen gesetzlichen Anspruch freier Journalisten auf angemessene Vergütung lehnte Fuhrmann ab. "Ich wehre mich dagegen, mir künftig vom Gesetzgeber vorschreiben zu lassen, was angemessen ist und was nicht", sagte Fuhrmann.

Ein von der Bundesregierung am 22.5.2000 vorgelegter sogenannter "Professorenentwurf" zur Urhebervertragsrechtsreform war in Wissenschaft und Wirtschaft bereits im vergangenen Jahr auf zum Teil heftige Kritik gestoßen. Die Verfasser des Professorenentwurfs, darunter die Professoren Adolf Dietz, München, und Gerhard Schricker, ebenfalls München, hatten daraufhin am 17.8.2000 eine überarbeitete Fassung ihres Vorschlags vorgelegt. Der Referentenentwurf der Bundesregierung war ursprünglich für Anfang 2001 erwartet worden, seine Vorlage wurde aber mehrere Male verschoben, zuletzt wegen des Wahlkampfes in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

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