Wieder Bewegung im Streit um Urheberrechtsabgaben auf Computer
In den Streit um Urheberrechtsabgaben auf Computer, Drucker, Scanner und CD-Brenner kommt wieder Bewegung. Nach Angaben der Financial Times Deutschland (FTD) vom 14.5.2001 erklärten sich die Gerätehersteller in der vergangenen Woche bei einem Gespräch mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bereit, die Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften wieder aufzunehmen. Wie die FTD weiter berichtet, soll dabei nicht mehr nur über mögliche Urheberrechtsabgaben auf einzelne Systemkomponenten, sondern auch über Abgaben für Komplettsysteme verhandelt werden. Die Gespräche der Gerätehersteller mit den Verwertungsgesellschaften waren Mitte März 2001 gescheitert. Grund war die Weigerung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst), sich an einer Gesamtvereinbarung mit der Computerindustrie zu beteiligen.
Schwierig gestalten sich die Verhandlungen über Urheberrechtsabgaben vor allem auf Computer und CD-Brenner deshalb, weil mit diesen Geräten - anders als z. B. bei Fotokopierern oder Kassettenrekordern - nicht nur Musik-, sondern auch Text- und Bildaufzeichnungen vervielfältigt werden können. Dementsprechend fühlen sich nicht nur die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (GEMA), sondern auch die VG Wort und die VG Bild-Kunst berufen, zur Abgeltung der Ansprüche ihrer Mitglieder von den Herstellern von CD-Brennern Urheberrechtsabgaben zu verlangen. Die Hardwareindustrie, die langwierige und schwierige Verhandlungen mit den einzelnen Verwertungsgesellschaften befürchtete und nicht einsah, weshalb sie unter deren - ihrer Ansicht nach durch die technische Entwicklung überholten - Zuständigkeitsverteilung leiden sollte, hatte vor diesem Hintergrund gefordert, die Gesellschaften sollten sich untereinander einigen und anschließend mit der Industrie eine Gesamtvereinbarung schließen.
Die Hardwareindustrie hält pauschale Urheberrechtsabgaben seit langem für überholt. Technisch sei es inzwischen möglich, die Rechte der Urheber und deren Anspruch auf angemessene Vergütung durch digitalen Kopierschutz und digitales Rechtemanagement zu gewährleisten. Entsprechende Lösung seien auch gerechter als eine pauschale Abgabe, die auch die Geräte verteuere, die nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genützt würden. Die Industrie hat deshalb bereits mehrfach den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtslage den neuen technischen Entwicklungen anzupassen.
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