Schröder: Professorenentwurf zur Urheberrechtsreform wird nicht Gesetz
Der sogenannte Professorenentwurf zur Urheberrechtsreform wird in der vorliegenden Form nicht Gesetz werden. Das kündigte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am 15.5.2001 auf einem Kongress des Verbands der Lokalpresse in Berlin an. Schröder bekräftigte die Absicht der Bundesregierung, das Urheberrecht noch in dieser Legislaturperiode zu überarbeiten und dabei zu Gunsten der Urheber auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung zu schaffen. Die Höhe dieses Anspruchs solle aber nicht gesetzlich, sondern durch Vereinbarungen der Tarifparteien geregelt werden.
Schröder bemängelte, der Professorenentwurf sei nicht ausgewogen. Er gewährleiste in der vorliegenden Form keinen ausreichenden Interessenausgleich zwischen Autoren und Verlegern. Die Höhe der Vergütungsansprüche der Urheber könne durch Verbandsempfehlungen sachgerechter geregelt werden als durch staatliche Vorgaben. Sollte dabei über die Angemessenheit von Vergütungsregelungen Streit entstehen, könne dieser von Schiedsgerichten geklärt werden, meinte Schröder. Unmittelbar vor der Rede des Bundeskanzlers hatte der Vorsitzende des Verbands der Lokalpresse, Wolfgang Röhm, beklagt, die Regelungen des Professorenentwurfs würden die Kalkulation kleiner und mittlerer Verlage stark gefährden. Gerade für kleine Zeitungen seien fast ausschließlich freie Mitarbeiter tätig.
Der von der Bundesregierung am 22.5.2000 vorgelegte Professorenentwurf zur Urhebervertragsrechtsreform war in Wissenschaft und Wirtschaft bereits im vergangenen Jahr auf zum Teil heftige Kritik gestoßen. Vor allem die Verleger wehrten sich dagegen, sich vom Gesetzgeber vorschreiben zu lassen, welche Vergütungen angemessen seien und welche nicht. Journalistenverbände begrüßten die Vorschläge dagegen als geeignete Maßnahme, um das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Verlagen und Autoren abzubauen. Der Referentenentwurf der Bundesregierung war ursprünglich für Anfang 2001 erwartet worden, seine Vorlage wurde aber mehrere Male verschoben, zuletzt wegen des Wahlkampfes in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Dokumente:
- Professorenentwurf zur Urhebervertragsrechtsreform vom 22.5.2000 i. d. F. v. 17.8.2000
- Professorenentwurf zur Urhebervertragsrechtsreform vom 22.5.2000
Institutionen:
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