Bußgelder gegen SAT 1 wegen Schleichwerbung und Jugendgefährdung
Der Fernsehsender SAT 1 muss Bußgelder von insgesamt 95 000 Mark wegen Schleichwerbung und Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen zahlen. Das entschied die Landeszentrale für private Rundfunkanstalter Rheinland-Pfalz (LPR) auf ihrer Sitzung am 14.5.2001 in Ludwigshafen. Kritik äußerten die Medienwächter auch an einer Spiegel-TV-Reportage.
Die LPR beanstandete zum einen der Film "Glut der Gewalt", den SAT 1 an einem Sonntag in den frühen Morgenstunden ausgestrahlt hatte. In dem Film werde unter anderem ein Lynchmord ausführlich geschildert. Er sei geeignet, Kinder und Jugendliche in ihrem Wohl zu beeinträchtigten, meinte die LPR und verhängte deswegen ein Bußgeld von 70 000 Mark. Weitere 25 000 Mark Geldbuße verhängte die Landesmedienanstalt, weil SAT 1 bei der Wiederholung des Films "Die Entführung" entgegen einer entsprechenden Zusage Szenen nicht entfernt hatte, in denen ein Telekommunikationsunternehmen, die Firma Telegate, in auffälliger Weise genannt wurde.
Eine Beanstandung sprach die Landeszentrale auch wegen einer Spiegel-TV-Reportage über die Arbeit der Kölner Mordkommission aus. Die Sendung verletze die Menschenwürde und allgemeine journalistische Grundsätze, kritisierte die LPR. Im Rahmen des Berichts, in dem auch Name und Adresse eines Mordopfers genannt wurden, sei eine schuldunfähige und hochgradig verwirrte Haupttatverdächtige gezeigt worden, ohne dass ihre Abbildung anonymisiert worden wäre. Auch sei das Ergebnis eines sie betreffenden psychatrischen Gutachtens verlesen worden. Die LPR verwies soweit auf im Pressekodex des Deutschen Presserats niedergelegte anerkannte journalistische Grundsätze, nach denen die Namensnennung von Opfern und Tätern, die Abbildung schuldunfähiger Tatverdächtiger sowie die Abbildung psychisch Erkrankter untersagt sind.
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