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07.05.2001; 11:03 Uhr
Privatsender fordern Überprüfung der Zusammenarbeit von ZDF und T-Online
VPRT äußert schwere rechtliche und politische Bedenken - Grenze zu verdecktem Sponsoring überschritten?

Die privaten Rundfunkanbieter in Deutschland fordern eine Überprüfung der geplanten Zusammenarbeit des ZDF mit der Telekom-Tochter T-Online. In einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, der die Medienpolitik der Länder koordiniert, äußerte der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) am 7.5.2001 schwere rechtliche und politische Bedenken gegen die Pläne des ZDF. Die geplante Zusammenarbeit gefährde die Unabhängigkeit der Berichterstattung und überschreite möglicherweise die Grenze zu verdecktem Sponsoring, warnte der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz. Die Expansion von ARD und ZDF im Online-Bereich müsste durch eindeutige Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag begrenzt werden.

Das ZDF plant, sein Internet-Angebot in Zusammenarbeit mit der Telekom-Tochter T-Online zum führenden Nachrichtenportal Deutschlands auszubauen. Unter der Adresse heute.t-online.de will das ZDF laufend aktuelle Meldungen zum Tagesgeschehen und weiterführendes Hintergrundmaterial veröffentlichen. Zurückgegriffen werden soll dabei auf Beiträge aus den Nachrichtenredaktionen von ZDF und T-Online. Das Angebot soll durch ständige Einblendungen der Adresse heute.t-online.de in den Nachrichtensendungen des ZDF beworben werden. T-Online würde im Gegenzug Zugriff auf die Meldungen des ZDF für das eigene Internet-Angebot erhalten. Nach Angaben des VPRT soll die Telekom-Tochter im Rahmen der Zusammenarbeit im Jahr 6,5 Millionen Mark an das ZDF zahlen, wo das Geld in die Online-Redaktion der Sendung heute investiert werden solle. Dies werfe die Frage auf, ob im ZDF z. B. noch objektive Berichte über die Unternehmenspolitik von T-Online zu erwarten wären, meint der VPRT.

Die privaten Rundfunksender sind nicht die ersten, die die Expansionspläne des ZDF unter Beschuss nehmen. Bereits Ende März hatten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Zeitungsverlegerverband Nordrhein-Westfalen (ZVNRW) Alarm geschlagen, die Online-Angebote von ARD und ZDF seien nicht vereinbar mit geltendem Recht. Neue Dienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssten nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorwiegend programmbezogen sein, also im wesentlichen herkömmliche Rundfunksendungen inhaltlich begleiten und ergänzen. ARD und ZDF hatten die Vorwürfe der Zeitungsverleger umgehend zurückgewiesen. Das ZDF hatte damals allerdings erst kurz vorher angekündigt, seine langjährige Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Nachrichtendienst MSNBC beim Betrieb des Nachrichtenportals zdf.msnbc.de zu beenden. Die Zusammenarbeit war rundfunkrechtlich in die Kritik geraten, weil der Rundfunkstaatsvertrag das Sponsoring bei Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen ausdrücklich untersagt.

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