USA: Streit über Veröffentlichungsrechte an E-Books
In den Vereinigten Staaten ist ein Streit über die Veröffentlichungsrechte an elektronischen Büchern ("E-Books") entbrannt. Der US-amerikanische Verlag Random House will dem Unternehmen RosettaBooks, das im Internet elektronische Bücher anbietet, den Vertrieb bestimmter Titel in Form von E-Books in einem Musterprozess gerichtlich untersagen lassen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, ob das vertragliche Recht zur Veröffentlichung eines Textes "als Buch" auch das Recht beeinhaltet, den Titel als E-Book auf den Markt zu bringen.
In einer Verhandlung vor einem US-Bezirksgericht in New York berief sich Random House am 8.5.2001 darauf, dem Verlag seien von den Autoren entsprechende Rechte eingeräumt worden. Die Verträge, mit denen die Verfasser Random House das Recht zur Buchveröffentlichung zugestanden hätten, seien so auszulegen, dass damit auch die Veröffentlichung elektronischer Bücher gemeint gewesen sei. Daran ändere auch nichts, dass in den Vertragstexten von Random House das Recht zur elektronischen Veröffentlichung erst seit 1994 ausdrücklich genannt würden. Geteilt wird diese Auffassung von mehreren US-amerikanischen Verlagen, die sich der Klage angeschlossen haben, darunter Penguin Putnam und Time Warner Trade Publishing.
RosettaBooks hatte die Unklarheit in den älteren Verträgen genutzt und sich von mehreren Autoren das Recht zur Veröffentlichung von Büchern als E-Books einräumen lassen. Bereits einen Tag, nachdem RosettaBooks im Februar 2001 mit dem Vertrieb der Titel über das Internet begonnen hatte, war das Unternehmen daraufhin von Random House wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt worden. Random House will nach eigenen Angaben im Lauf der nächsten 18 Monate selbst mit dem Vertrieb von E-Books beginnen.
RosettaBooks steht auf dem Standpunkt, das vertraglich eingeräumte Recht zur Veröffentlichung "in Buchform" ("in book form") müsse eng ausgelegt werden. Autoren und Verleger hätten bei Vertragssschluss damit ausschließlich an eine bestimmte, klar abgegrenzte Nutzungsart gedacht, nämlich die Veröffentlichung als herkömmliches, gedrucktes Buch. Es müsse den Autoren überlassen bleiben, sich frei zu entscheiden, von wem sie ihre Texte in elektronischer Form verlegen lassen wollten. Beide Nutzungsarten seien nicht ohne weiteres miteinander vergleichbar. Unterstützt wird RosettaBooks in dieser Frage von der Authors Guild, der größten Autorenvereinigung der Vereinigten Staaten.
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