Vogel: Ausweitung der Online-Angebote von ARD und ZDF denkbar
Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) hält eine Ausweitung der Online-Angebote von ARD und ZDF für denkbar. Bisher müssen nach dem Rundfunkstaatsvertrag neue Dienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorwiegend programmbezogen sein, also im wesentlichen herkömmliche Rundfunksendungen inhaltlich begleiten und ergänzen. Für Nachrichtensendungen gilt außerdem ein striktes Werbeverbot. In Anspielung darauf sagte Vogel am 10.5.2001 in Leipzig, er sei sich nicht sicher, ob es bei diesen Regelungen bleiben könne. Man dürfe ARD und ZDF nicht von vornherein auf ihr herkömmliches Betätigungsfeld beschränken und ihnen damit möglicherweise ihre Zukunft nehmen. Wenn die Öffentlich-rechtlichen auch in Zukunft junge Menschen erreichen wollten, müssten sie auch neue Wege mitgehen, meinte der CDU-Politiker. Zeitungsverlage und private Rundfunkveranstalter versuchen bereits seit längerem eine Ausweitung des Online-Engagements von ARD und ZDF zu verhindern.
Vogel sprach in Leizpig auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland, einer Medienfachtagung, die in der Messestadt dieses Jahr bereits zum zwölften Mal stattfand. Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reinhard Höppner hatte sich auf dem Kongress dafür eingesetzt, ARD und ZDF müssten bei ihren Online-Aktivitäten mehr Bewegungsfreiheit erhalten. Weder die Beschränkung auf programmbegleitende Mediendienste noch das Werbeverbot passten zur dynamischen Entwicklung des Internets, meinte Höppner. Gegen eine Ausweitung der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und für eine Beibehaltung der Beschränkungen des Rundfunkstaatsvertrags sprach sich in Leipzig dagegen Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) aus. Er verwies auf die Rundfunkgebühren, die bereits jetzt hoch genug seien. Biedenkopf warnte außerdem, ARD und ZDF könnten bei einer Ausweitung ihrer Online-Dienste wegen ihrer Gebührenfinanzierung ähnliche Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht bekommen wie die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute.
Nach Auffassung der deutschen Zeitungsverleger sind bereits die bestehenden Online-Angebote von ARD und ZDF rechtswidrig. Bereits am 27.3.2001 hatten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Zeitungsverlegerverband Nordrhein-Westfalen (ZVNRW) in Düsseldorf ein entsprechendes Gutachten des Leipziger Medienrechtlers Christoph Degenhart vorgelegt. Besondere Brisanz hat das Thema vor dem Hintergrund der Ausbaupläne des Öffentlich-Rechtlichen. Das ZDF will gemeinsam mit der Telekom-Tochter T-Online sein Internet-Angebot zum führenden Nachrichtenportal Deutschlands ausbauen. Unter der Adresse heute.t-online.de sollen in Zukunft vor allem Beiträge der heute-Redaktion veröffentlicht werden. Auch die ARD beabsichtigt eine Erweiterung seiner Angebote www.ard.de und www.tagesschau.de. Ihre Internet-Auftritte zu Nachrichtenportalen ausbauen wollen auch einige Landesrundfunkanstalten, darunter der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR).
Dokumente:
- Gutachten von Prof. Dr. Christoph Degenhart vom Februar 2001
- Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) vom 31.8.1991 i. d. F. des 5. RfÄndStV vom 6.6.2000, konsolidierte Fassung
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