EU-Kommission stellt Studie zum Jugendschutz vor
Eine Studie über die Auswirkungen von Fernsehwerbung und Teleshopping auf Minderjährige hat die EU-Kommission am 20.4.2001 in Brüssel vorgestellt. Die Arbeit vergleicht gemeinschaftsweit die mitgliedsstaatlichen Vorschriften und Selbstverpflichtungen zum Jugendschutz in der Fernsehwerbung. Außerdem untersucht es die nationalen Verfahren zur Behandlung von Beschwerden. Nach der Untersuchung gibt es beim Schutz Minderjähriger vor der Beeinflussung durch Werbesendungen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten erhebliche Unterschiede.
Die Studie beschränkt sich nicht auf eine Untersuchung der nationalen Vorschriften für die Fernsehwerbung, sondern vergleicht sie jeweils auch mit den Regelungen, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten für Werbung in andere Medien gelten, beispielsweise in Druckerzeugnissen. Besonderes Augenmerk widmet die Arbeit in diesem Zusammenhang den unterschiedlichen Altersgrenzen, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten im Bezug auf das Fernsehen gelten. Nach der Untersuchung handhaben die einzelnen Mitgliedsstaaten den Schutz Minderjähriger vor Fernsehwerbung sehr unterschiedlich. Die meisten Mitgliedsstaaten verbieten Fernsehwerbung für Minderjährige nicht, haben aber genaue Vorschriften für ihren Inhalt erlassen (beispielsweise: keine Werbung darf Kinder dazu ermutigen, fremde Häuser zu betreten oder mit Fremden zu sprechen; der Einsatz von Persönlichkeiten, die Kindern bekannt sind, kann untersagt oder eingeschränkt werden; bei Süßigkeitenwerbung sollte ein Zahnbürstensymbol auf dem Bildschirm erscheinen). Andere Mitgliedsstaaten fahren einen restriktiveren Kurs: In Griechenland beispielsweise darf Spielzeugwerbung in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 10 Uhr abends nicht ausgestrahlt werden. In Schweden ist Werbung, die sich an Minderjährige richtet, sogar völlig verboten.
Verfasst wurde die Studie im Auftrag der EU-Generaldirektion Erziehung und Kultur von International Research Associates (INRA) in Zusammenarbeit mit mehreren Rechtsanwaltskanzleien, darunter den Kanzleien Bird & Bird, Brüssel, und Price Waterhouse Coopers, Düsseldorf. Zur Studie sind neben einer fünfseitigen Kurzzusammenfassung auch ausführliche Berichte über die Rechtslage in den einzelnen Mitgliedsstaaten erhältlich. Vergleichende Tabellen und Zusammenfassungen sollen demnächst angeboten werden.
Dokumente:
- Studie über die Auswirkungen von Fernsehwerbung und Teleshopping auf Minderjährige (Kurzzusammenfassung)
- Studie über die Auswirkungen von Fernsehwerbung und Teleshopping auf Minderjährige (Bericht für Deutschland)
Institutionen:
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