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24.04.2001; 19:30 Uhr
Streit über Urheberrechtsabgaben für Drucker mit Kopierfunktion
VG Wort verlangt bis zu 150 Mark pro Gerät - Gespräche mit Herstellern abgebrochen

Die Verhandlungen der deutschen Gerätehersteller mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) über Urheberrechtsabgaben auf Drucker mit Kopierfunktion sind gescheitert. Die VG Wort hatte für jedes verkaufte Gerät eine Abgabe von bis zu 150 Mark gefordert. Die Hersteller wiesen diesen Betrag als zu hoch zurück. Über die Höhe der Urheberrechtsabgaben wird nun vor einem Schiedsgericht verhandelt.

Nach Auffassung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) sind die von der VG Wort geforderten Beträge völlig überzogen. Die bestehenden Urheberrechtsabgaben für herkömmliche Fotokopierer könnten nicht ohne Weiteres auf Drucker mit Kopierfunktion übertragen werden. Die entsprechenden Geräte könnten in aller Regel auch zum Drucken, Scannen und Faxen verwendet werden. Die Kopierfunktion mache regelmäßig nur einen sehr geringen Nutzungsanteil aus. Der Verband wies außerdem darauf hin, Drucker mit Kopierfunktion seien im Handel schon für unter 600 Mark erhältlich. Ein Aufschlag von 150 Mark würde die Geräte unverhältnismäßig verteuern. Urheberrechtsabgaben in vergleichbarer Höhe gebe es in keinem anderen europäischen Land. Die Einführung entsprechender Abgaben würde nur dazu führen, dass Verbraucher die betroffenen Geräte aus dem europäischen Ausland beziehen würden.

Der Verband erneuerte außerdem seine Kritik an Urheberrechtsabgaben insgesamt. Pauschale Geräteabgaben seien nicht mehr zeitgemäß. Gerechter wäre die Einführung von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM), bei denen jeder Nutzer Urheberrechtsabgaben nur für seine tatsächliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zahle. Technisch sei die Einführung solcher Systeme bereits seit Langem möglich. Die Verwertungsgesellschaften verweigerten sich der technischen Entwicklung.

Institutionen:

[IUM/ju]

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