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26.04.2001; 23:05 Uhr
Gewerkschaften und Berufsverbände drängen auf Umsetzung der Urheberrechtsreform
Forderungen anlässlich des "Internationalen Tags des Urheberrechts"

Anlässlich des von der WIPO ausgerufenen ersten "Internationalen Tags des Urheberrechts" haben Gewerkschaften und Berufsverbände auf eine rasche Umsetzung der geplanten Urheberrechtsreform gedrängt. Die IG Medien forderte die Bundesregierung auf, durch neue gesetzliche Regelungen eine angemessene Vergütung der Urheber für ihre Leistungen auch gegen den Widerstand der Verwerter durchzusetzen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) beklagte, Verlage und Rundfunkveranstalter missachteten zunehmend die Rechte ihrer freien Mitarbeiter. Die Bundesregierung hat die Vorlage des Referententwurfs zur Urheberrechtsreform, die ursprünglich bereits für Anfang des Jahres geplant war, nach heftigen Protesten schon mehrmals verschoben.

Der DJV wies darauf hin, die Leistungen freier Mitarbeiter würden von Verlegern und Rundfunkveranstaltern immer umfassender verwertet. Text- und Bildbeiträge freiberuflich tätiger Journalisten würden nicht nur für Druckerzeugnisse verwendet, sondern zunehmend auch für die Buch- und Rundfunkproduktion und Angebote in den elektronischen Medien. Die freien Mitarbeiter würden für diese Mehrfachnutzung aber nicht angemessen honoriert. Sie hätten kaum eine Möglichkeit, sich vor einem Ausverkauf ihrer Rechte durch Verleger und Rundfunkveranstalter zu schützen. Der Journalistenverband erneuerte deshalb seine Forderung nach Einführung gesetzlicher Vergütungsansprüche. Außerdem müsse die Möglichkeit geschaffen werden, dass Journalistenverbände für ihre Mitglieder mit den Verwertern Gesamtverträge schliessen könnten.

Ein von der Bundesregierung am 22.5.2000 vorgelegter sogenannter "Professorenentwurf" zur Urhebervertragsrechtsreform war in Wissenschaft und Wirtschaft bereits im vergangenen Jahr auf zum Teil heftige Kritik gestoßen. Die Verfasser des Professorenentwurfs, darunter die Professoren Adolf Dietz, München, und Gerhard Schricker, ebenfalls München, hatten daraufhin am 17.8.2000 eine überarbeitete Fassung ihres Vorschlags vorgelegt. Der Referentenentwurf der Bundesregierung war ursprünglich für Anfang 2001 erwartet worden, seine Vorlage wurde aber mehrere Male verschoben, zuletzt wegen des Wahlkampfes in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

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