Börsenverein legt Entwurf für Preisbindungsgesetz vor
Den Entwurf eines Preisbindungsgesetzes hat eine Arbeitsgruppe des Börsenvereins des deutschen Buchhandels (Börsenverein) am 27.4.2001 in Frankfurt vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Buchpreisbindung in Deutschland, die bisher privatrechtlich geregelt ist, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, ohne inhaltlich Wesentliches zu ändern. Die Europäische Kommission (EK) drängt auf ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers, weil die bisherige Handhabung ihrer Auffassung nach unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht ist. In Österreich und Italien sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten.
Bisher regeln in Deutschland privatrechtliche Verträge zwischen Verlegern und Buchhändlern, die sogenannten Sammelreverse, das Recht der Verleger, verbindlich den Ladenpreis für ihre Bücher festzulegen. Entsprechende Vereinbarungen waren auch im Buchhandel in Österreich und der deutschsprachigen Schweiz üblich. Die Befürworter der Buchpreisbindung vertreten die Auffassung, die festen Ladenpreise dienen dem Erhalt einer vielfältigen Verlagslandschaft, eines reichhaltigen Buchangebots und eines flächendeckenden Netzes von Buchhandlungen und damit letztlich dem Verbraucher. Für den Fall einer Abschaffung der Preisbindung befürchten sie einen ruinösen Preiskampf in der Branche, eine Konzentration des Handels auf Bestseller und das Aus für viele kleine Buchhandlungen. Gegner kritisieren die Buchpreisbindung als überholtes Wettbewerbshemmnis, von dem in erster Linie Verlage und Buchhändler profitieren und das echten Wettbewerb im Buchmarkt verhindert.
Die EK hatte Anfang 1998 auf Antrag des österreichischen Buchgroßhändlers Libro wegen der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung ein Verfahren gegen Deutschland und Österreich eingeleitet. Besonders engagiert hatte sich dabei der für Wettbewerbsfragen zuständige niederländische EU-Kommissar Karel van Miert. Nach heftigen Protesten von Verlegern und Buchhändlern und nachdem sich im Dezember 1999 auch das Europäische Parlament (EP) für eine Beibehaltung der nationalen Systeme zur Buchpreisbindungs ausgesprochen hatte, gab die Kommission im Februar 2000 ihre Bemühungen zur Abschaffung des Systems auf. In Österreich erliess der Nationalrat daraufhin im Juni 2000 ein Preisbindungsgesetz für den Buchhandel. In Italien sind entsprechende Regelungen im Februar 2001 in Kraft getreten, in Belgien sind sie in Vorbereitung. Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) hat sich bereits im März 2001 dafür ausgesprochen, die Buchpreisbindung in Deutschland noch in der laufenden Legislaturperiode gesetzlich zu regeln.
Dokumente:
- Entwurf des Börsenvereins für ein Preisbindungsgesetz vom 27.4.2001 (abrufbar ab 2.5.2001)
- Sammelrevers 2000 für Deutschland und die Schweiz
- Sammelrevers 2000 für Österreich
- Österreichisches Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern vom 7.7.2000
Institutionen:
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