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15.12.2022; 15:54 Uhr
Hassrede im Internet
Twitter muss laut LG Frankfurt auch kerngleiche Inhalte löschen

Die Pflicht von Twitter, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, bezieht sich auch auf kerngleiche, rechtswidrige Äußerungen. Das hat das LG Frankfurt am Main entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (2-03 O 325/22).

In dem Verfahren klagte der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte gegen die Plattform, da diesem dort von Nutzern »eine Nähe zur Pädophilie« unterstellt und er als antisemitisch bezeichnet wurde (vgl. Meldung vom 25. November 2022).

Das LG entschied in dem Eilverfahren nun, dass das Gebot der unverzüglichen Löschung rechtswidriger Inhalte nicht lediglich bei wortgleichen Inhalten greife, sondern sich auch auf sinngleiche Äußerungen beziehe. Damit sei jedoch, so das Gericht weiter, noch »keine allgemeine Monitoring-Pflicht« verbunden.

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[IUM/th]

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