Domains von US-Gericht als Eigentum anerkannt
Domains sind erstmals von einem US-Gericht als Eigentum anerkannt worden. Ein US-Bezirksgericht im kalifornischen San Jose verurteilte am 3.4.2001 einen Betrüger, der eine Domain unrechtmäßig an sich gebracht hatte, zur Zahlung von 65 Millionen US-Dollar Schadenersatz an den rechtmäßigen Inhaber der Domain. Eine Durchsetzung des Urteils ist unwahrscheinlich, der Beklagte hat sich zwischenzeitlich nach Mexiko abgesetzt.
Im Fall hatte der Kläger im Jahr 1994 die Domain sex.com auf sich eintragen lassen, aber zunächst längere Zeit nicht genutzt. Im Jahr 1996 behauptete der Beklagte in einer E-Mail gegenüber der Firma Network Solutions (NSI) wahrheitswidrig, er habe die Domain sex.com rechtmäßig vom Kläger erworben. NSI, die die Top-Level-Domains .com, .net, .org and .tv verwaltet, übertrug die Domain daraufhin gutgläubig auf den Beklagten, der unter der Adresse innerhalb kürzester Zeit ein Pornografie-Portal einrichtete und damit Umsätze in Millionenhöhe machte.
Während das Gericht dem Antrag des Klägers, die Domain auf ihn zurückzuübertragen, verhältnismäßig rasch stattgegeben hatte, hatte es die Verurteilung zu Schadensersatz im April 2000 zunächst mit der Begründung abgelehnt, Domains seien kein "substantielles Eigentum" (substantive property). Anschließend liess das Gericht aber auf Grundlage des kalifornischen Wettbewerbsrechtes eine ergänzende Klage wegen Betruges zu, der schließlich stattgegeben wurde. Das US-Bezirksgericht unter Vorsitz von Bundesrichters James Ware verurteilte den Beklagten zu 40 Millionen US-Dollar Schadensersatz und zu 25 Millionen US-Dollar Strafgeld (punitive damage). Der Wert der Domain sex.com wird auf bis zu 100 Millionen US-Dollar geschätzt.
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