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14.03.2001; 11:44 Uhr
US-Bürgerrechtler klagen gegen Children's Internet Protection Act
Gesetz macht Fördermittel für Büchereien und Schulen von Einrichtung von Filtersoftware abhängig

Die American Library Association (ALA) und die American Civil Liberties Union (ACLU) haben angekündigt, gerichtlich gegen den Children's Internet Protection Act (CIPA) vorzugehen. Zwei entsprechende Klagen sollen voraussichtlich am 20.3.2001 an einem Bundesgericht in Philadelphia eingereicht werden. Der CIPA, der vom US-Kongress am 15.12.2000 verabschiedet wurde und am 1.4.2001 in Kraft treten soll, macht Fördermittel des Bundes für öffentliche Büchereien und Schulen von der Einrichtung von Filtersoftware auf Rechnern mit Internetzugang abhängig. Die Kläger sehen in dem Gesetz einen verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung.

ALA und ACLU berufen sich darauf, die gesetzlichen Vorgaben des CIPA seien nicht zu erfüllen. Keine Filtersoftware könne erfolgreich zwischen verfassungsrechtlich geschützer freier Meinungsäußerung und widerrechtlichen Inhalten im Internet unterscheiden. Selbst die vom Kongress eingesetzte Commission on Online Child Protection (COPA-Commission), die sich mit Jugendschutz im Internet beschäftigt habe, sei im Oktober 2000 zum Schluss gekommen, dass Filtersoftware nicht in der Lage sei, alle anstößigen Inhalte zu blockieren, sondern in großem Umfang nützliche und verfassungsrechtliche geschützte Informationen aussperre. Die ACLU verwies darauf, dass beispielsweise vor kurzem der republikanische Kongressabgeordnete Richard "Dick" Armey, ein erklärter Befürworter von Filterprogrammen, feststellen musste, dass seine Internet-Seiten gesperrt wurden, weil sie das Wort "dick" enthielten.

Die US-Bürgerrechtler haben im Juni 2000 vor Gericht bereits erfolgreich den Child Online Protection Act von 1998 (COPA) zu Fall gebracht. Das Gesetz sah für die Verbreitung jugendgefährdender Inhalte im Internet zu kommerziellen Zwecken Freiheitsstrafe bis sechs Monate oder Geldstrafe bis zu 150.000 US-Dollar für jeden Tag des Verstoßes vor. Das US-Berufungsgericht für den Dritten Bezirk sah in dem Gesetz eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und erklärte es deshalb für verfassungswidrig. Chancen, nun auch den CIPA zu Fall zu bringen, rechnen sich die Kläger auch deshalb aus, weil im April 1998 ein US-Bezirksgericht in Virginia erklärt hatte, es sei mit dem First Amendment nicht vereinbar, Erwachsene beim Internet-Surfen in öffentlichen Büchereien zur Verwendung von Filtersoftware zu zwingen.

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