Streit um Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner geht in neue Runde
Der Streit zwischen Hardwareherstellern und Verwertungsgesellschaften um Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner geht in eine neue Runde. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) teilte am 15.3.2001 in Berlin mit, entsprechende Verhandlungen mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) seien gescheitert. Grund war die Weigerung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst), sich an einer Gesamtvereinbarung mit der Computerindustrie zu beteiligen. Die Hardwarehersteller bestehen auf Gesamtvereinbarung mit allen Verwertungsgesellschaften, weil sie befürchten, sonst weiteren Forderungen nach zusätzlichen Urheberrechtsabgaben ausgesetzt zu sein.
Wegen des Scheiterns der Verhandlungen hat der Hardwarehersteller Hewlett Packard Deutschland (HP) inzwischen einen Vergleich widerrufen, der im November 2000 vor dem Landgericht Stuttgart mit der GEMA vereinbart worden war. Der Vergleich sah vor, das HP eine Urheberrechtsabgabe von 12 Mark pro CD-Brenner an die GEMA zahlen sollte. Die Vereinbarung stand aber unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer Gesamtvereinbarung der Hardwarehersteller auch mit den anderen Verwertungsgesellschaften.
Schwierig gestalten sich die Verhandlungen über Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner deshalb, weil mit diesen Geräten - anders als z. B. bei Fotokopierern oder Kassettenrekordern - nicht nur Musik-, sondern auch Text- und Bildaufzeichnungen vervielfältigt werden können. Dementsprechend fühlen sich nicht nur die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (GEMA), sondern auch die VG Wort und die VG Bild-Kunst berufen, zur Abgeltung der Ansprüche ihrer Mitglieder von den Herstellern von CD-Brennern Urheberrechtsabgaben zu verlangen. Die Hardwareindustrie, die langwierige und schwierige Verhandlungen mit den einzelnen Verwertungsgesellschaften befürchtete und nicht einsah, weshalb sie unter deren - ihrer Ansicht nach durch die technische Entwicklung überholten - Zuständigkeitsverteilung leiden sollte, hatte vor diesem Hintergrund gefordert, die Gesellschaften sollten sich untereinander einigen und anschließend mit der Industrie eine Gesamtvereinbarung schließen.
Die Hardwareindustrie hält pauschale Urheberrechtsabgaben seit langem für überholt. Technisch sei es inzwischen möglich, die Rechte der Urheber und deren Anspruch auf angemessene Vergütung durch digitalen Kopierschutz und digitales Rechtemanagement zu gewährleisten. Entsprechende Lösung seien auch gerechter als eine pauschale Abgabe, die auch die Geräte verteuere, die nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genützt würden. Die Industrie hat deshalb bereits mehrfach den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtslage den neuen technischen Entwicklungen anzupassen.
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