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26.02.2001; 15:14 Uhr
WM-Rechte: ARD droht mit Klage zum Bundesverfassungsgericht
Ausschluss von Hörfunkreportern "Verletzung des Rechts auf freie Berichterstattung"

Vor dem Hintergrund der Drohung der Kirch-Gruppe, öffentlich-rechtliche Radioreporter von der Berichterstattung über die Fußball-Weltmeisterschaft 2002 und 2006 auszuschließen, hat die ARD mit einer Verfassungsklage gedroht. Der ARD-Vorsitzende Fritz Pleitgen erklärte am 25.2.2001 in der Sendung "Sabine Christiansen", die ARD betrachte einen Ausschluss ihrer Reporter als Eingriff in ihr Recht auf freie Berichterstattung. Die Kirch-Gruppe sei verpflichtet, auch Reportern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Zugang zu den Stadien zu gewähren. "Radiorechte" habe das Münchner Medienunternehmen nicht erworben. Notfalls werde die ARD Klage zum Bundesverfassungsgericht erheben.

Die Kirch-Gruppe ist dagegen der Auffassung, sie habe vom Weltfußballverband (FIFA) sowohl die Fernseh- als auch die Hörfunkübertragungsrechte der Fußball-Weltmeisterschaft 2002 und 2006 erworben. Zugang zu den Stadien werde sie nur Reportern gewähren, deren Sender für Übertragungsrechte gezahlt hätten. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hätten ohne Erwerb von Übertragungsrechten keinen Anspruch darauf, bei den Spielen als Berichterstatter akkreditiert zu werden. Die FIFA, von der die Kirch-Gruppe im Jahr 1996 die WM-Rechte für 1,7 Milliarden Mark gekauft hat, unterstützt diese Position.

Am 21.2.2001 hatten ARD und ZDF auf der einen und die Kirch-Gruppe auf der anderen Seite ihre monatelangen Verhandlungen über die WM-Rechte 2002 und 2006 übereinstimmend für gescheitert erklärt. Grund für das Scheitern war die Forderung von ARD und ZDF, beim Verkauf der Rechte für die WM 2002 in Südkorea müsse zugleich ein Vorkaufsrecht an den Rechten für die WM 2006 in Deutschland eingeräumt werden. Die Kirch-Gruppe, die für die deutschen Übertragungsrechte angeblich einen Betrag von 750 Millionen Mark gefordert hatte, wollte sich auf diese Forderung nicht einlassen. Das Unternehmen will die Übertragungsrechte jetzt privaten Rundfunksendern anbieten. Erstmals seit Beginn der Übertragungen im Jahr 1954 wird damit die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland nicht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu sehen sein.

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[IUM/jz]

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