Börsenblatt: Novellierung des Urheberrechtsgesetzes wird verschoben
Der Referentenentwurf zur Urhebervertragsrechtsreform wird nicht mehr vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 25.3.2001 vorgelegt. Das berichtet das Börsenblatt des Deutschen Buchhandels. Das Bundesjustizministerium habe sich entschlossen, die Vorlage des Referentenentwurfs zunächst zu verschieben. Die Bundesregierung wolle das Urhebervertragsrecht aber in jedem Fall noch in dieser Legislaturperiode neu regeln.
Ein von der Bundesregierung am 22.5.2000 vorgelegte sogenannte "Professorenentwurf" zur Urhebervertragsrechtsreform war in Wissenschaft und Wirtschaft auf zum Teil heftige Kritik gestoßen. Die Verfasser des Professorenentwurfs, darunter die Professoren Dietz, München, und Schricker, ebenfalls München, hatten daraufhin am 17.8.2000 eine überarbeitete Fassung ihres Vorschlags vorgelegt. Der Referentenentwurf der Bundesregierung war für Anfang 2001 erwartet worden.
Dokumente:
- Professorenentwurf zur Urhebervertragsrechtsreform vom 22.5.2000 i. d. F. v. 17.8.2000
- Professorenentwurf zur Urhebervertragsrechtsreform vom 22.5.2000
Institutionen:
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