Internet-Musiktauschbörse Napster vor dem Aus
Die Internet-Musiktauschbörse Napster steht vor dem Aus. Das US-Bezirksgericht für Nordkalifornien unter Richterin Marylin H. Patel erließ am 6.3.2001 eine einstweilige Verfügung, nach der das Unternehmen zukünftig urheberrechtlich geschützte Titel spätestens innerhalb von drei Werktagen aus seinem Internet-Angebot entfernen muss. Eine Entfernung setzt aber voraus, dass Napster vom Rechteinhaber vorher Titel, Künstler, und Dateiname genannt und die entsprechenden Urheberrechte nachgewiesen werden. Außerdem sollen Rechteinhaber von Napster zukünftig auch schon vor Veröffentlichung eines neuen Titels Schutzmaßnahmen gegen unberechtigtes Tauschen verlangen können. Das Bezirksgericht räumte für eine entsprechende Anpassung des Internet-Angebots eine letzte Frist von 5 Werktagen ein. Die Verfügung ist befristet bis zum 6.9.2001, eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Noch am vorausgehenden Wochenende hatte Napster vergeblich versucht, den Austausch urheberrechtlich geschützter Werke in seinem Angebot durch die Einrichtung von Filtern zu verhindern. Die Filter, die nach bestimmten Bezeichnungen suchten, waren durch leicht abgeänderte Benennung von Titeln und Dateinamen leicht zu umgehen. Durch die Entscheidung des Bezirksgerichts werden nun auch die Rechteinhaber in die Pflicht genommen, an der Beseitigung der Urheberrechtsverstöße mitzuwirken: Die Anordnung verlangt von ihnen "substantielle Bemühungen" ("substantial effort"), um die illegalen Dateien zu identifizieren.
Bereits im Juni 2000 hatte das Bezirksgericht auf Antrag einiger großer amerikanischer Musikverleger, darunter Capitol, Universal und Warner, die vollständige Schließung der Website verfügt. Auf einen Einspruch von Napster hin hatte daraufhin das US-Berufungsgericht für den 9. Bezirk am 12.2.2001 entschieden, das Bezirksgericht sei mit dieser Anordnung über das Ziel hinausgeschossen. Napster sei lediglich verpflichtet, den unberechtigten Austausch urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden. Den Aufwand dafür müsse Napster aber nicht alleine, sondern nur gemeinsam mit den Rechteinhabern tragen. Das Bezirksgericht schloss sich dieser Auffassung nun ausdrücklich an.
Der Chief Executing Officer von Napster, Hank Barry, hat bereits angekündigt, das das Unternehmen sich der richterlichen Anordnung beugen werde. Ab Juli will Napster in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann-Gruppe eine kostenpflichtige Mitgliedschaft anbieten, bei der gegen eine monatliche Gebühr zwischen 6 und 21 Mark weiter auch der Austausch urheberrechtlich geschützter Titel möglich sein soll. Aus den Mitgliedsbeiträgen sollen die Rechteinhaber abgefunden werden. Das im Mai 1999 vom Jungunternehmer Shawn Fanning gegründete Unternehmen aus dem kalifornischen Redwood City hat nach eigenen Angaben weltweit über 60 Millionen Nutzer.
Dokumente:
- Verfügung des Bezirksgerichts vom 6.3.2001 (Az. C 99-05183 MHP)
- Verfügung des Berufungsgerichts vom 12.2.2001 (Az. 00-16401)
- Digital Millenium Copyright Act of 1998
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