ARD-Intendanten stimmen WM-Vertrag mit Kirch-Gruppe zu
Die Übertragung von wesentlichen Teilen der Fußball-Weltmeisterschaft 2002 und 2006 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist so gut wie sicher. Die ARD-Intendanten billigten am 8.3.2001 in einer Schaltkonferenz grundsätzlich die Vereinbarung, die der Vorsitzende des Bayerischen Rundfunks, Albert Scharf, und der Intendant des ZDF, Dieter Stolte, zwei Tage zuvor mit der Kirch-Gruppe ausgehandelt hatte. Allerdings müssen der Vereinbarung noch die Aufsichtsgremien der zehn Landesrundfunkanstalten zustimmen. In der Konferenz stimmten sechs Intendanten für die Vereinbarung, vier Sender-Chefs enthielten sich. Zugeschaltet war auch der ARD-Vorsitzende, Fritz Pleitgen, der sich z. Zt. im Ausland aufhält.
Einzelheiten zum vereinbarten Kaufpreis wurden nicht genannt. Für die Übertragungsrechte für die WM 2002 in Südkorea war in den vergangenen Wochen ein Betrag zwischen 220 und 250 Millionen Mark im Gespräch. Bekannt wurde aber, dass ARD und ZDF die Übertragungsrechte für die WM 2002 teilweise durch einen Tausch mit Übertragungsrechten für die Olympischen Spiele 2002 und 2006 finanzieren wollen, die die Kirch-Gruppe im Bezahlfernsehen Premiere übertragen möchte.
Über die Übertragungsrecht für die WM 2006, die in Deutschland stattfindet, soll im Jahr 2003 nochmals verhandelt werden. ARD und ZDF konnten sich mit ihrer Forderung, die Rechte für 2002 und 2006 müssten im Paket verkauft werden, nicht durchsetzen. Die Kirch-Gruppe verpflichtete sich aber zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 100 Millionen Mark, falls mit den Öffentlich-rechtlichen keine Einigung über die Rechte für 2006 zustandekomme sollte. Ursprünglich hatte das Münchner Medienunternehmen für diesen Fall nur eine Vertragsstrafe von 50 Millionen Mark angeboten.
Für die Übertragungsrechte für die Fußball-WM 2006 in Deutschland war zuletzt ein Kaufpreis von 500 Millionen genannt worden. ARD und ZDF wollen auch die Rechte für 2006 teilweise durch einen Rechtetausch finanzieren, hier mit Übertragungsrechten für die Olympischen Spiele 2006 und 2008 und die Fußball-Europameisterschaft 2004.
Bestandteil der Vereinbarung von ARD und ZDF mit der Kirch-Gruppe waren auch die Rechte zur Hörfunkberichterstattung. In den letzten Wochen vor der Einigung hatte es Streit wegen der Ankündigung der Kirch-Gruppe gegeben, den Reportern öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten den Zugang zu den Fußballstadien zu verwehren, falls keine Einigung über die TV-Rechte zustandekommen sollte. ARD und ZDF sahen darin einen Eingriff in ihre Berichterstattungsfreiheit.
Die Kirch-Gruppe hatte die Fernsehrechte für die Fußball-Weltmeisterschaften 2002 und 2006 bereits 1996 für 1,7 Milliarden DM von der Weltfußballvereinigiung (FIFA) erworben. Die Verhandlungen zwischen ARD und ZDF einerseits und der Kirchgruppe andererseits waren Mitte Februar bereits für gescheitert erklärt worden. Grund war die Forderung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender, mit den Übertragsungsrechten für die WM 2002 müsste gleichzeit ein Vorkaufsrecht an den Übertragungsrechten für die WM 2006 eingeräumt werden.
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