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25.11.2022; 15:21 Uhr
Werbung in sozialen Medien
Erstes Bußgeld gegen Influencerin nach MStV-Reform

Zum ersten Mal seit der jüngsten Reform des MStV ist eine Influencerin wegen nicht gekennzeichneter Werbung zu einem Bußgeld verurteilt worden. Das hat die Medienanstalt für Baden-Württemberg (LFK) in einer Pressemitteilung verkündet.

Danach habe das AG Stuttgart in einer Entscheidung das zuvor durch die LFK verhängte Bußgeld in Höhe von 9.500 € »vollumfänglich bestätigt«. Die Influencerin habe, so die Pressemitteilung, auf Instagram mehrfach für verschiedene Marken geworben, ohne dies angemessen zu kennzeichnen. Die Entscheidung sei der LFK zufolge die erste bundesweite Verurteilung wegen fehlender bzw. nicht hinreichender Werbekennzeichnung nach dem MStV.

Laut Mitteilung ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da die betroffene Influencerin Rechtsmittel eingelegt habe.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

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