Indizierung von »Bushido«-Album
Der Rapper Bushido ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines seiner Musikalben vor dem BVerfG gescheitert. Das Gericht hat die Beschwerde laut veröffentlichter Pressemitteilung nicht zur Beschwerde angenommen (1 BvR 201/20, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
Bei dem Musikalbum handelt es sich um »Sonny Black«, das seit 2015 auf dem Index steht und den Rapper zu einem jahrelangen Rechtsstreit veranlasste. Seiner Meinung nach sei bei der Anordnung der Indizierung und nachfolgenden Gerichtsentscheidungen seine Kunstfreiheit nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden (vgl. Meldung vom 6. November 2019).
Dieser Argumentation folgte das BVerfG nicht und nahm die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des BVerwG und der Bundesprüfstelle nicht zur Entscheidung an, da diese nicht die Kunstfreiheit Bushidos verletzten. Beide hätten sich, so das BVerfG, bei ihrer Entscheidungsfindung hinreichend mit den abzuwägenden Belangen – Kunstfreiheit einerseits und Jugendschutz andererseits – befasst.
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