Bezeichnung als »Gollum« ist Beleidigung
Wird eine Person als »Gollum« bezeichnet, so kann dies beleidigend sein und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Das hat das LG München I entschieden, wie LTO unter Berufung auf den der Redaktion vorliegenden Beschluss berichtet (25 O 12738/22).
Der betroffene Wissenschaftler sei von einer Bürgerbewegung in einem Flyer entsprechend bezeichnet worden, so die Meldung. Hierzu führte das LG München I laut LTO aus, dass die Romanfigur Gollum aus dem Werk »Der Herr der Ringe« des Autors J. R. R. Tolkien kein positiv besetztes Wesen sei. Daher sei die Bezeichnung »Gollum« im konkreten Fall herabsetzend gewesen. Auch habe in dem Sachverhalt kein satirischer Kontext vorgelegen.
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