Urheberrecht als »Zensurrecht«
In einem Gastbeitrag für die FAZ befasst sich Viktoria Kraetzig mit dem Konflikt zwischen Urheberrecht und Kommunikationsgrundrechten. Sie warnt, dass das Urheberrecht nicht als »Zensurrecht« missbraucht werden dürfe.
Ihr zufolge trete ein Missbrauch insbesondere dann zu Tage, wenn staatliche Akteure Inhalte unter Verweis auf das Urheberrecht unter Verschluss hielten. Laut Kraetzig seien die Schrankenbestimmungen des deutschen UrhG zu eng gefasst, als dass sie dieser Gefahr effektiv entgegenwirken könnten - anders als die entsprechenden Tatbestände aus dem Unionsrecht.
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