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08.11.2022; 15:15 Uhr
Künast gegen Hass-Kommentare
Politikerin laut »LTO« nun mit vollem Erfolg vor KG

Nachdem die Politikerin bereits Ende des vergangenen Jahres bereits mit Ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg hatte, obsiegte Renate Künast (Grüne) nun auch in dem zugrundeliegenden Verfahren vor dem Kammergericht (10 W 13/20) und kann dementsprechend von Facebook Auskunft über die Bestandsdaten bestimmter Nutzer verlangen, die sich in beleidigender Weise über Künast geäußert hatten. Darüber berichtet LTO unter Bezug auf den dem Portal vorliegenden Beschluss.

Der hiermit verbundene Auskunftsanspruch ermögliche nun ein weiteres Vorgehen wegen zehn zusätzlicher Kommentare wie etwa »Pädophilen-Trulla« und »Gehirn amputiert«, so die Meldung. Denn nun sei das Kammergericht in Abweichung zu seiner bisherigen Entscheidung auch in diesen Fällen zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hierbei um strafbare Beleidigungen handele.

Der Rechtsstreit der Politikerin Künast gegen die streitgegenständlichen Postings dauert nun schon über drei Jahre an. Zuletzt hatte das BVerfG (ZUM 2022, 287) bemängelt, dass die für die Feststellung einer Beleidigung erforderliche Abwägung nicht vorgenommen worden sei.

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