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21.10.2022; 15:22 Uhr
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Bundesländer unterzeichnen neuen Medienstaatsvertrag

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am vergangenen Freitag den neuen Medienstaatsvertrag (MStV) unterzeichnet. Darüber berichtet u.a. die FAZ.

Hierdurch wird insbesondere der Begriff des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definiert. Außerdem sollen laut Meldung die Anstalten durch die Reform die Möglichkeit bekommen, einzelne Sender ins Internet zu verlagern. Der neue MStV soll nach Ratifizierung durch die Länder am 1. Juli 2023 in Kraft treten, so die FAZ weiter. 

Dokumente:

[IUM/th]

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