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24.10.2022; 14:29 Uhr
Berichterstattung über Tagesereignis durch »Bild TV«?
ZDF obsiegt auch vor OLG Köln

Im Streit um die Zweitverwertung von Fernsehbildern der »Berliner Runde« am Abend der Bundestagswahl 2021 durch Bild TV hat das ZDF nun auch vor dem OLG Köln obsiegt (6 U 61/22). Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob der aus dem Hause Axel Springer stammende Sender die Live-Übertragung der Talkshow im eigenen Programm weitersenden durfte, oder ob er dadurch gegen geltendes Urheberrecht verstoßen hat. Die ARD hatte bereits in Berlin erfolgreich ein paralleles Verfahren geführt (vgl. Meldung vom 20. September 2022).

Auch das OLG Köln befand nun ausweislich seiner Pressemitteilung, dass die Weitersendung durch Bild TV weder durch die Schranke des § 50 UrhG, noch durch die des § 51 UrhG gerechtfertigt werden könne. Das Ergebnis ergebe sich schon aus dem Umfang von 13 Minuten Weitersendung, da dies weder vom Zitatzweck gedeckt werde, noch eine verhältnismäßige Berichterstattung sei.

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