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06.02.2025; 19:05 Uhr
Wahlarena 2025
Eilentscheidung des VG Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 5. Februar 2025 entschieden, dass die Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2025 der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht nicht zur ARD-Sendung »Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl« eingeladen werden muss (6 L 81/25). Dies gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

Anders hatte hingegen am selben Tag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Eilverfahren derselben Kandidatin in Bezug auf die Teilnahme an einer Wahlsendung des Südwestrundfunks (SWR) entschieden (1 S 164/25).

Beck aktuell fasst die unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte zur Beteiligung von Spitzenkandidat:innen an Wahlsendungen zusammen.

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