Wahlarena 2025
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 5. Februar 2025 entschieden, dass die Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2025 der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht nicht zur ARD-Sendung »Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl« eingeladen werden muss (6 L 81/25). Dies gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.
Anders hatte hingegen am selben Tag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Eilverfahren derselben Kandidatin in Bezug auf die Teilnahme an einer Wahlsendung des Südwestrundfunks (SWR) entschieden (1 S 164/25).
Beck aktuell fasst die unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte zur Beteiligung von Spitzenkandidat:innen an Wahlsendungen zusammen.
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