Auskunftsanspruch gegen Bundesgesundheitsministerium
Wegen einer noch ausstehenden Auskunft an die Presse hat das VG Köln dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 EUR angedroht (6 M 63/22). Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.
In der Sache geht es um die Beantwortung einer Frage zur Beschaffung von Schutzmasken im Jahr 2020 durch das Ministerium. Der Antragsgegner sah durch eine zwischenzeitlich erfolgte Beantwortung durch das Ministerium seine Anfrage noch nicht als beantwortet an.
Dem schloss sich das VG Köln nun in seinem Vollstreckungsbeschluss an. Gegen den Beschluss kann das BMG Beschwerde beim OVG Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
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