Pressearbeit des BVerfG
Das VG Karlsruhe hat eine Klage der AfD gegen die Pressearbeit des BVerfG abgewiesen. Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.
Die Partei wandte sich gegen die Praxis des BVerfG, seine Entscheidungen bereits kurz vor der offiziellen Verkündung an Mitglieder der sog. »Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V.« weiterzugeben. Einen entsprechenden Eilantrag hatte das Gericht bereits vor gut zwei Jahren abgelehnt (vgl. Meldung vom 10. Juni 2020). Die AfD sah in der vorgezogenen Veröffentlichung eine unzulässige Verzerrung des politischen Wettbewerbs. Entscheidungsgründe liegen laut Mitteilung noch nicht vor.
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