mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.09.2022; 16:22 Uhr
Jugendschutzrechtliche Beanstandung von Fernsehsendung
ProSieben obsiegt laut Meldung vor OVG Berlin-Brandenburg wegen mangelhafter Begründung

ProSieben ist vor dem OVG Berlin-Brandenburg erfolgreich gegen eine jugendschutzrechtliche Beanstandung, die auf Vorschlag der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ergangen war, vorgegangen (OVG 11 N 64.18). Darüber berichtet das Online-Portal LTO.

In der Sendung »Steven liebt Kino«, die vormittags auf ProSieben ausgestrahlt wurde, wurden in der beanstandeten Ausgabe u.a. auch zwei Kinofilme vorgestellt, die lediglich eine Altersfreigabe ab zwölf Jahren hatten. Die hiergegen von der mabb vorgeschlagene Beanstandung wegen Verstoßes gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen wurde in der Folge von der zuständigen KJM umgesetzt.

Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage des Senders war LTO zufolge jedoch zunächst vor dem VG Berlin (VG 27 K 7.15) als auch nun im Verfahren auf Zulassung der Berufung vor dem OVG Berlin-Brandenburg erfolgreich. Der Bescheid beinhaltete nämlich keine ausreichende Begründung gemäß § 17 JMStV, so die Meldung weiter, weshalb dieser rechtswidrig gewesen sei.

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6969:

https://www.urheberrecht.org/news/6969/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.