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16.08.2022; 17:57 Uhr
Filmaufnahmen von Polizisten
Anfertigung laut OLG Zweibrücken strafbar; Kommentar auf »LTO« übt Kritik

Laut OLG Zweibrücken kann es gemäß § 201 StGB strafbar sein, Filmaufnahmen von Polizeibeamten im Dienst mit Ton anzufertigen (1 0LG 2 Ss 62/21). Darüber berichtet LTO, da die Entscheidung dem Portal vorliegen soll.

Kritik an der Entscheidung übt Markus Sehl auf dem Portal. Seiner Meinung nach habe es das Gericht verpasst, mit einem Grundsatzurteil konkrete Maßstäbe für die Strafbarkeit aufzustellen. Somit bliebe es sowohl bei Polizisten als auch Betroffenen bei der Unsicherheit hinsichtlich der Frage, wann Filmaufnahmen mit Ton von Polizeieinsätzen angefertigt werden dürften und wann die Grenze zum strafbaren Handeln überschritten werde.

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