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28.07.2022; 17:56 Uhr
Verbot russischer Staatsmedien in der EU
»RT France« scheitert vor EuG

Im Streit um das Verbot russischer Staatsmedien ist der Ableger des russischen Staatsfernsehens RT France vor dem EuG gescheitert (T-125/22). Darüber berichtet u.a. die FAZ in ihrem Online-Angebot.

Der Sender behauptete, dass der Rat der Europäischen Union durch das im Zuge der russischen Invasion verhängte Verbot gegen seine Kompetenzen verstoßen habe und griff die Maßnahme daher vor dem EuG an (vgl. Meldung vom 10. März 2022).

Dem widersprach das Gericht nun in seiner Entscheidung. Das Verbot stehe aufgrund der auf den Sendern verbreiteten Propaganda nicht grundsätzlich im Widerspruch zur Meinungsfreiheit, so die Meldung. Da der Rat darüber hinaus einen großen Handlungsspielraum besitze, habe dieser mit der Maßnahme auch nicht gegen seine Kompetenzen verstoßen, da die Maßnahme durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt sei. Laut FAZ kündigte die russische Regierung daraufhin an, in Berufung zu gehen und ihrerseits die Arbeit westlicher Medien in Russland weiter einzuschränken. 

Dokumente:

Institutionen:

  • EuG
[IUM/th]

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