Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen
Das Online-Portal LTO analysiert in einem Beitrag die gängige Praxis an deutschen Gerichten in Bezug auf die Anonymisierung der veröffentlichten Entscheidungen.
Dabei stellen die Autorinnen zunächst fest, dass bislang lediglich ca. 1 % aller ergangenen Entscheidungen veröffentlicht werden – mutmaßlich auch aus Scheu vor dem Aufwand, den eine Anonymisierung mit sich bringt. Dabei gebe es keine einheitlichen Vorgaben zu der Frage, wie eine Anonymisierung konkret zu erfolgen habe.
Schließlich führen die beiden Autorinnen in ihrem Beitrag weiter aus, dass nicht jede Entscheidung anonymisiert werden müsste, da möglicherweise im Einzelfall ein öffentliches Informationsinteresse an der Namensnennung bestehe. Praktisch werde aber nahezu jede Entscheidung trotzdem vollständig durch die Gerichte anonymisiert.
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