Untersagung von pornografischen Internetangeboten
Im Verfahren um Beanstandungen der Landesanstalt für Medien NRW gegen zypriotische Anbieter von Porno-Webseiten hat nun auch das OVG NRW der Anstalt recht gegeben (13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21). Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.
Bereits das VG Düsseldorf hatte Ende 2021 entschieden, dass die Beanstandungen rechtmäßig seien, da sich die Betreiber nicht auf das Herkunftslandprinzip berufen könnten und damit die Vorschriften des JMStV anwendbar seien (Vgl. Meldung vom 2. Dezember 2021).
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