Kein Anspruch auf Richtigstellung von Äußerungen aus Prüfbericht
Der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (KAH) hat keinen Anspruch auf Richtigstellung und Widerruf gegen den Bundesrechnungshof in Bezug auf Äußerungen aus dessen Prüfbericht. Das hat das BVerwG entschieden und damit die Revision zurückgewiesen (BVerwG 6 C 11.20).
In dem Bericht aus dem Jahre 2007 wurden bestimmte Veranstaltungen auf dem Vorplatz des Museums als nicht ordnungsgemäß und nicht wirtschaftlich beanstandet. Gegen bestimmte Formulierung wendete sich der Kläger bereits in den Instanzen vergeblich (vgl. Meldung vom 4. Juni 2020).
Dem schloss sich nun auch das BVerwG an. Dem Anspruch auf Widerruf stünde schon entgegen, dass der Kläger die betroffenen Äußerungen unzutreffend wiedergegeben habe. Die Richtigstellungsanträge hätten keinen Erfolg gehabt, da das Berufungsgericht bereits bindend festgestellt habe, dass der richtig zu stellende Eindruck überhaupt nicht erweckt worden sei.
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