Presserechtlicher Auskunftsanspruch
Das Bundeskanzleramt ist für presserechtliche Auskunftsansprüche, die das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder betreffen, nicht zuständig. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (OVG 6 S 37/22).
Der Journalist begehrte vom Bundeskanzleramt Auskunft über Schröders Termine in den Jahren 2019-2022. Laut Gericht sei dessen Büro jedoch eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinn.
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