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18.08.2022; 18:00 Uhr
Presserechtlicher Auskunftsanspruch
Bundeskanzleramt nicht für Ansprüche gegen Schröders Büro zuständig

Das Bundeskanzleramt ist für presserechtliche Auskunftsansprüche, die das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder betreffen, nicht zuständig. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (OVG 6 S 37/22).

Der Journalist begehrte vom Bundeskanzleramt Auskunft über Schröders Termine in den Jahren 2019-2022. Laut Gericht sei dessen Büro jedoch eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinn.

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[IUM/th]

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