Vorlage an BVerfG: Zweitveröffentlichungsrecht von Hochschullehrern
In einem Beitrag für das Verfassungsblog thematisiert Hanjo Hamann ein fünf Jahre altes Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG zu der Frage, ob Hochschullehrer per Satzung dienstrechtlich zu einer Zweitveröffentlichung ihrer Forschung verpflichtet werden können.
Das Verfahren wurde dem Gericht im Jahr 2017 vom VGH Baden-Württemberg vorgelegt, nachdem die Universität Konstanz per Hochschulsatzung ihre Professoren dienstrechtlich dazu zwingen wollte, ihr Zweitverwertungsrecht gemäß § 38 Abs. 4 S. 1 UrhG auszuüben. Der VGH zweifelte aber bereits an der Gesetzgebungskompetenz des Landes, da es hier im Kern um urheberrechtliche Fragestellungen gehe (vgl. Meldung vom 6. November 2017).
Hamann kritisiert in seinem Beitrag das BVerfG aufgrund der langen Verfahrensdauer und zieht dabei in Zweifel, ob diesbezüglich noch von einem wirksamen und zeitgerechten Rechtsschutz gesprochen werden kann – insbesondere, weil es lediglich um die Klärung einer Kompetenzfrage gehe.
Die grundsätzliche Debatte um Wissenschaftstransparenz müsse dem Autor zufolge aber dennoch weitergehen. Es sei daher umso bedauerlicher, so Hamann weiter, dass der »Zweite Senat also die Klärung nicht ›nur‹ einer formellen Vorfrage, sondern auch der letztlich entscheidenden Abwägungsfrage [blockiere]«.
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