Evaluierung des UrhWissG
Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch den Evaluierungsbericht zum 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) beschlossen und auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht.
Der Bericht komme laut Pressemitteilung des BMJ unter Auswertung von 56 Stellungnahmen u.a. zu dem Ergebnis, dass die »Reform einen fairen Interessenausgleich zwischen den Rechten der Urheberinnen und Urheber und den nichtkommerziellen Nutzungsinteressen der Forschungs- und Bildungseinrichtungen erzielt [habe]«, sie aber aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage nach wie vor kontrovers beurteilt werde. Hinweise auf gravierende Anwendungsprobleme in der Praxis seien aber nicht ersichtlich.
Das Gesetz war im März 2018 in Kraft getreten und wurde zunächst befristet (vgl. Meldung vom 1. März 2018), die Befristung wurde jedoch im vergangenen Frühjahr im Zuge der Umsetzung der unionsrechtlichen Urheberrechtsreform gestrichen.
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