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22.04.2022; 16:28 Uhr
Polnische Nichtigkeitsklage gegen Art. 17 DSM-RL
EuGH möchte am Dienstag Urteil verkünden

Der EuGH möchte am kommenden Dienstag, den 26. April, sein Urteil im polnischen Verfahren gegen Art. 17 DSM-RL verkünden. Das geht aus dem vom Gerichtshof online veröffentlichten Terminkalender hervor.

Der umstrittene Art. 17 DSM-RL regelt die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten durch deren Nutzer. Die polnische Regierung möchte durch ihre Nichtigkeitsklage insbesondere Art. 17 Abs. 4 DSM-RL zu Fall bringen, der von dem Grundsatz ausgeht, dass Diensteanbieter wie etwa Online-Plattformen für das Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich sind, und diese Verantwortlichkeit nur unter gewissen Voraussetzungen ausschließt.

Die polnische Regierung befürchtet, die angegriffene Regelung führe zu präventiven Kontrollmaßnahmen durch die Plattformen und widerspreche daher den Grundsätzen der freien Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

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[IUM/th]

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