Polnische Nichtigkeitsklage gegen Art. 17 DSM-RL abgewiesen
Der EuGH hat die polnische Nichtigkeitsklage gegen Art. 17 DSM-RL abgewiesen. Das hat der Gerichtshof heute entschieden und zunächst in einer Pressemitteilung bekanntgegeben (C-401/19, Veröffentlichung in der ZUM folgt).
Die polnische Regierung sah insbesondere durch Art. 17 Abs. 4 DSM-RL die Meinungs- und Informationsfreiheit von Internetnutzern verletzt (vgl. Meldung vom 22. April 2022). Dieser Argumentation folgte der EuGH nun jedoch nicht.
Zwar könne in der angegriffenen Regelung eine »Einschränkung der Ausübung des Rechts der Nutzer der entsprechenden Dienste auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit« erkannt werden, so der Gerichtshof. Jedoch sei das »legitime Ziel des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums« eine geeignete Rechtfertigung für diese Einschränkung. Im Übrigen sei die Verpflichtung der Online-Plattformen zur Prüfung der Nutzerinhalte laut EuGH durch den Unionsgesetzgeber mit angemessenen Garantien versehen worden, die die Wahrung der Rechte der Nutzer sicherstellten.
Letztlich weist der Gerichtshof in seiner Pressemitteilung aber darauf hin, dass es Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten sei, bei der Umsetzung der Richtlinie auf einen angemessenen Ausgleich der betroffenen Rechte zu achten.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6875:
https://www.urheberrecht.org/news/6875/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.