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03.05.2022; 12:52 Uhr
Berichterstattung über »Depp vs. Heard«
Beitrag auf »LTO« über Grenzen der Berichterstattung nach deutschem Recht

Das medial ausführlich begleitete Verfahren zwischen dem Schauspieler Johnny Depp und seiner Ex-Frau Amber Heart um angebliche Falschaussagen von Heart über Depp nimmt der Rechtsanwalt Lucas Brost zum Anlass, um in einem Gastbeitrag für LTO die rechtlichen Grenzen der Berichterstattung über Gerichtsverfahren Prominenter zu beleuchten.

So weist er u.a. darauf hin, dass ein Verfahren mit vergleichbarer medialen Öffentlichkeit nach deutscher Rechtslage undenkbar sei, da hierzulande § 169 Abs. 1 S. 2 GVG Filmaufnahmen in Gerichtssälen grundsätzlich verbiete. Im übrigen sei, so Brost weiter, eine soziale Zusatzbestrafung laut Pressekodex sowie die Veröffentlichung von Gesundheitsdetails gemäß BGH-Rechtsprechung unzulässig.

Dementsprechend zeigt sich der Autor »verwundert«, mit welcher Unbekümmertheit deutsche Medien über das Verfahren sowie die dort offenbarten intimen Details berichten würden und betont, dass das deutsche Presse- und Äußerungsrecht die beiden Akteure auch schütze, selbst wenn der Prozess in den USA stattfindet. Letztlich begrüßt Brost die zwar von der Bundesregierung geplante verbesserte Dokumentation von Strafverfahren, spricht sich aber gegen die Zulassung von Kameras während Gerichtsverhandlungen aus.

Dokumente:

[IUM/th]

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