Streit um Anwendbarkeit von NetzDG-Vorschriften
Der Suchmaschinenanbieter Google hat seine Beschwerde gegen eine Entscheidung des VG Köln zur Anwendbarkeit von Vorschriften des NetzDG zurückgezogen. Das gab das OVG Nordrhein-Westfalen bekannt, wie u.a. das Portal heise online berichtet.
Zunächst hatte Google gemeinsam mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta Beschwerde gegen die Entscheidung aus Köln eingelegt, obwohl dort beide Konzerne schon weitestgehend obsiegt hatten (vgl. Meldung vom 16. März 2022). Letztlich ging es hier aber noch um die umstrittene Pflicht von Plattformen, Löschentscheidungen auf Antrag eines Nutzers hin nochmal überprüfen zu müssen.
Wie heise online aber weiter berichtet, hat die Beschwerde von Meta gegen die Entscheidung des VG Köln nach wie vor Bestand.
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