Verdachtsberichterstattung über »Wirecard«-Kronzeugen
Die Bild-Zeitung unterlag in einem Rechtsstreit vor dem LG München I dem Kronzeugen der Affäre um den Zahlungsdienstleister Wirecard wegen einer rechtswidrigen Verdachtsberichterstattung. Darüber berichtet das Online-Portal LTO (9 O 11679/20).
So habe sich der Kläger Oliver B. laut Meldung insbesondere gegen die von der Bild in Bezug auf ihn verwendeten Formulierungen »Strippenzieher« und »Schlüsselfigur« zur Wehr gesetzt. Die Berichte waren darüber hinaus mit Fotos von B. ohne dessen Zustimmung bebildert.
Das LG München I folgte in der Hauptsache nun der Argumentation des Klägers, wie LTO berichtet. Allein aufgrund des dringenden Tatverdachts, der gegen B. bestand, könne eine solche Berichterstattung nicht gerechtfertigt werden. Darüber hinaus erwecke die Bild insbesondere durch die verwendeten Begriffe den Anschein, dass es sich bei B. um einen Haupttäter handle, so die Meldung weiter. Dies sei jedoch zum damaligen Verfahrensstand überhaupt nicht geklärt gewesen, was aber in der Meldung der Zeitung nicht hinreichend zum Ausdruck gekommen sei. Dadurch, so zitiert LTO weiter aus der Entscheidung, sei die Berichterstattung vorverurteilend gewesen.
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