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28.01.2025; 19:38 Uhr
Störerhaftung nach dem DSA
Urteil des LG Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15. Januar 2025 im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Störerhaftung von Google für betrügerische Anzeigen von Dritten nach dem DSA begründet (2a O 112/23). Darüber berichtet heise online.

Verfügungsklägerin war Skinport, ein Online-Marktplatz für sogenannte Skins für Counter Strike 2. Sie hatte sich gegen unzulässige Phishing-Werbeanzeigen über Google Ads gewehrt. Das Gericht begründete die Haftung von Google Ireland über Artikel 6 Abs. 1 Digital Services Act (DSA): Der Betreiber des Werbedienstes müsse demnach verhindern, dass Betrüger:innen kerngleiche Anzeigen über ihn schalten könnten.

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